Wir beraten in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Unser Tätigkeitsspektrum umfasst hierbei insbesondere folgende Bereiche:
Gründungsberatung d.h. die Auswahl der geeigneten Rechtsform (einschließlich ausländischer Rechtsformen), die Gestaltung der Gesellschaftsverträge, bis hin zur Einbeziehung von Vorratsgesellschaften
Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung z.B. bei der Änderung von Gesellschaftsverträgen und bei Wechseln in der Geschäftsführung, sowie bei der Durchführung von Kapitalmaßnahmen
Liquidation von Gesellschaften
Konzernrecht d.h. Beratung im Zusammenhang mit Unternehmensverträgen wie Betriebsführungs- und Betriebspachtverträgen sowie Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsverträgen (insbes. im Zusammenhang mit steuerlichen Organschaften)
Sitzverlegungen ausländischer Gesellschaften nach Deutschland
Im Zusammenhang mit Umstrukturierungen erwarten Sie von uns:
Strukturierung zur Vorbereitung von Unternehmenskäufen bzw. -veräußerungen
Implementierung von Holdingstrukturen, auch grenzüberschreitender Art, einschließlich begleitender Maßnahmen wie (internen) Umfinanzierungen
Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz, z.B. Verschmelzung, Ausgliederung, Abspaltung, Wechsel der Rechtsform