Corporate und Corporate-Structuring
Wir beraten in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Unser Tätigkeitsspektrum umfasst hierbei insbesondere folgende Bereiche:
- Gründungsberatung
d.h. die Auswahl der geeigneten Rechtsform (einschließlich ausländischer Rechtsformen), die Gestaltung der Gesellschaftsverträge, bis hin zur Einbeziehung von Vorratsgesellschaften - Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung
z.B. bei der Änderung von Gesellschaftsverträgen und bei Wechseln in der Geschäftsführung, sowie bei der Durchführung von Kapitalmaßnahmen - Liquidation von Gesellschaften
- Konzernrecht
d.h. Beratung im Zusammenhang mit Unternehmensverträgen wie Betriebsführungs- und Betriebspachtverträgen sowie Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsverträgen (insbes. im Zusammenhang mit steuerlichen Organschaften) - Sitzverlegungen ausländischer Gesellschaften nach Deutschland
Im Zusammenhang mit Umstrukturierungen erwarten Sie von uns:
- Strukturierung zur Vorbereitung von Unternehmenskäufen bzw. -Veräußerungen
- Implementierung von Holdingstrukturen, auch grenzüberschreitender Art, einschließlich begleitender Maßnahmen wie (internen) Umfinanzierungen
- Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz, z.B. Verschmelzung, Ausgliederung, Abspaltung, Wechsel der Rechtsform
- grenzüberschreitende Strukturbildung